Deutschland hat den Familiennachzug für Syrer mit Aufenthaltstitel beibehalten, obwohl die Entscheidung über Asylanträge nach dem Assad-Regime-Sturz pausiert wurde. Im Gegensatz zu Österreich, das den Familiennachzug ausgesetzt hat, gibt es in Deutschland laut Auswärtigem Amt derzeit keine rechtliche Grundlage für einen generellen Stopp. Demnach wäre eine gesetzliche Anpassung vonnöten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters:
„Ich sehe die Familiennachzugsregelung generell kritisch. Sie hat dazu geführt, dass das Asylrecht verwässert wurde. Sie ist zudem ein weiterer ,Pull-Faktor‘ und erhöht die Attraktivität illegaler Einwanderung nach Deutschland. In Schweden wurde die Familiennachzugsregelung für Flüchtlinge gestrichen – es handelt sich dabei um einen ganz wesentlichen Baustein der neuen schwedischen Asylpolitik, der auf eine deutliche Begrenzung von Migration ausgerichtet ist.
Was den Familiennachzug aus Syrien angeht, ist es niemandem zu erklären, dass die Entscheidung über Asylanträge gestoppt wurde, der Familiennachzug aber munter weitergeht. Eine halbwegs konsistente Migrationspolitik muss dies mitbedenken. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass es einer Gesetzesänderung bedarf, um den Familiennachzug zu stoppen, dann muss dieses Gesetz schnellstens auf den Weg gebracht werden. Die Union würde einem solchen Gesetz ganz sicher zustimmen. Die Gründe liegen auf der Hand:
Der Familiennachzug erhöht den Bedarf an Sozialleistungen, Wohnraum und Integrationsangeboten, was insbesondere in Regionen mit bereits angespanntem Wohnungsmarkt oder überlasteten Sozialsystemen zu zusätzlichen Herausforderungen führen kann. Der Fokus auf die Familienzusammenführung könnte die Integration der bereits aufgenommenen Flüchtlinge erschweren, da deren Ressourcen und Aufmerksamkeit verstärkt auf die Unterstützung ihrer nachziehenden Angehörigen gelenkt werden, anstatt auf eigene Sprach- und Berufsförderung. Die Bearbeitung der Anträge und Visa im Rahmen des Familiennachzugs erfordert erhebliche Kapazitäten der Behörden, was zu längeren Bearbeitungszeiten und zusätzlichen Kosten für die öffentliche Verwaltung führt.“