Im Freistaat Bayern wurde heute ein Verbot der sog. ,Gendersprache‘ auf den Weg gebracht. Doppelpunkte oder Sternchen zur Kenntlichmachung der Auffassung, dass es sich beim Thema ,Geschlecht‘ um eine komplexe Angelegenheit handele, sind damit untersagt. Generalsekretär Daniel Peters erklärt hierzu:
„Ich halte die bayerische Regelung für absolut richtig. In staatlichen Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen und Behörden muss das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gelten. Wer meint, die Rechtschreibung ignorieren zu dürfen, weil er eine wichtige gesellschaftspolitische Botschaft verbreiten müsse, soll das nach Feierabend tun. In staatlichen Einrichtungen hat privates politisches Engagement nichts zu suchen. In privaten Briefen darf jeder schreiben, wie er mag. Es ist umgekehrt beinahe traurig, dass man als Staat wirklich durchsetzen muss, dass an Schulen das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gilt. Ich empfehle dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den bayerischen Weg zu gehen – leider hat Rot-Rot entsprechende Initiativen der CDU-Landtagsfraktion bislang abgelehnt. Auch an hiesigen Schulen und auch Hochschulen herrscht Schilderungen zufolge orthografischer Wildwuchs.“