Handyortung als Mittel zur Durchsetzung des Rechtsstaats stärker nutzen

19. Feb. 2026 | 2026, Migration, Sicherheit

Medien berichten heute über die Forderung des hessischen Innenministers nach einer Rechtsgrundlage zur Handyortung untergetauchter Ausreisepflichtiger. Ziel ist es, gescheiterte Abschiebungen zu reduzieren und staatliche Maßnahmen effizienter durchzusetzen. Der Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, erklärt hierzu am Vortag des Bundesparteitages der CDU in Stuttgart:

„Die Vorschläge aus Hessen halte ich für absolut sinnvoll, weil sie ein reales Vollzugsproblem des Rechtsstaats benennen. Wenn Ausreisepflichtige gezielt untertauchen, um sich einer rechtmäßigen Abschiebung zu entziehen, darf der Staat nicht tatenlos bleiben. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern schwer vermittelbar, dass aufwendig vorbereitete Rückführungen regelmäßig scheitern. Eine klar geregelte, rechtssichere Nutzung technischer Mittel kann hier Abhilfe schaffen. Dabei geht es nicht um pauschale Überwachung, sondern um Maßnahmen in klar definierten Fällen.

Der Rechtsstaat muss handlungsfähig bleiben, sonst verliert er an Glaubwürdigkeit. Grundrechtseingriffe müssen immer verhältnismäßig sein, sind aber im Einzelfall zu rechtfertigen. Wer sich bewusst staatlichen Anordnungen entzieht, kann nicht erwarten, dass der Staat darauf verzichtet, bestehende Möglichkeiten zu prüfen. Die CDU steht für Ordnung, Humanität und Konsequenz. Diese Balance spiegeln die hessischen Vorschläge wider. Ich halte es für sinnvoll und geboten, den rechtlichen Rahmen auf Bundesebene anzupassen.“