Zu den Diskussionen um Rückschlüsse aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum teilweise verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz der Ampel-Koalition erklärt Philipp Amthor als Generalsekretär der CDU Mecklenburg-Vorpommern:
„Es ist zunächst gut und wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht den Versuch der Ampel gestoppt hat, politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten. Genau das waren nämlich die niederträchtigen Hintergedanken der Ampel bei ihrem zu Lasten von CSU und Linkspartei gefassten Plan einer Streichung der Grundmandatsklausel, der aus Karlsruhe nun als verfassungswidrig verworfen wurde.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht allerdings das ebenfalls von CDU und CSU beklagte sogenannte ‚Zweitstimmendeckungsverfahren’ für verfassungskonform erklärt, was in Zukunft dazu führen wird, dass nicht mehr jeder Wahlkreisgewinner in den Deutschen Bundestag einziehen wird. An unserer politischen Kritik an diesem ‚Wahlrecht des betrogenen Wählers’ ändert diese Gerichtsentscheidung nichts. Nur weil etwas verfassungsrechtlich möglich ist, wird es dadurch nämlich noch nicht politisch opportun. Ganz im Gegenteil: Es ist politisch töricht von der Ampel, die bürgernahen Wahlkreismandate zu entwerten und dadurch dem Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag zu schaden. Dieses neue Wahlrecht ist von den Funktionären und nicht von den Bürgern als Bezugspunkt gedacht und wird bei vielen Wählern noch für reichlich Frustration und für enttäuschte Abwendung von der Politik sorgen, wenn ihre gewählten Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen. Konkret droht uns ein solches Szenario auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Für den anstehenden Bundestagswahlkampf muss aus Sicht des CDU-Landesverbandes als Maxime gelten: ‚Erst- und Zweitstimme gehören zusammen. Beide Stimmen für die CDU‘ – von einem Stimmsplitting mit kleineren Parteien können wir nur abraten, um eine Nichtzuteilung von gewonnen Wahlkreismandaten zu vermeiden. Für die Zeit nach der Bundestagswahl braucht es unter CDU-Führung dann eine neuerliche Reform des Wahlrechts, die eine Verkleinerung des Parlaments aufrechterhält und zugleich die Wahlkreisrepräsentanz der Bürger wiederherstellt.“