Medienberichten zufolge ist die frühere hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wenke Brüdgam, demnächst wieder im Dienst der Hansestadt Rostock tätig bzw. sie wird wieder für die Hansestadt Rostock tätig sein. Hintergrund ist ihre Rückkehr in ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis mit der Stadtverwaltung nach ihrem Rücktritt aus dem Landesdienst infolge eines öffentlich dokumentierten Vorfalls im Umgang mit staatlichen Hoheitszeichen. Die Generalsekretärin der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Katy Hoffmeister, erklärt hierzu:
„Der öffentliche Dienst lebt von der Loyalität gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Diese Loyalität ist nicht bloße Formsache, sondern Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Wer staatliche Symbole öffentlich herabwürdigt und deren Verwendung pauschal mit extremistischen Bestrebungen gleichsetzt, verlässt diesen gemeinsamen Werte- und Rechtsrahmen.
Unabhängig von strafrechtlichen Bewertungen ist ein solches Verhalten geeignet, erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu begründen. Nicht nur im Beamtenverhältnis, auch im Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes gilt ein besonderes Maß an Verfassungstreuepflicht. Der Arbeitgeber darf davon ausgehen, dass der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes den Staat, die Verfassung und damit auch seine Verfassungssymbole wie die Flagge gem. Artikel 22 Abs. 2 GG nicht verächtlich macht.
Dies gilt gleichermaßen für den dienstlichen wie den außerdienstlichen Bereich. Denn auch außerhalb der Arbeitszeit – wie im hier vorliegenden Fall – sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal zu verhalten und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Ich erwarte von der Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock, Eva-Maria Kröger, eine klare politische und rechtliche Bewertung dieses Vorgangs. Und ja, Frau Brüdgams Arbeitsverhältnis hat während ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte des Landes geruht, aber eben nur das; sie stand im Dienstverhältnis zur Hansestadt Rostock. Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Im Interesse des Ansehens der Stadt Rostock und des Landes Mecklenburg-Vorpommern fordere ich Frau Kröger zu einem vollständigen transparenten Umgang mit dieser Personalentscheidung auf.“

