Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum so genannten ,Cannabisgesetz‘ erklärt CDU-Generalsekretär Daniel Peters:
„Nachdem der Bundesrat am 22. März 2024 beschlossen hat, wegen des Cannabisgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, steht das Gesetz kurz davor, endgültig in Kraft zu treten. Es bedarf nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Das Grundgesetz bestimmt, dass nur solche Gesetze ausgefertigt werden, die ,nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommen‘ sind. Daraus folgt ein Prüfrecht des Bundespräsidenten, ob das auszufertigende Gesetz formell und materiell verfassungsgemäß ist. Bei dieser Prüfung müssen beim Cannabisgesetz Umstände berücksichtigt werden, die ein vorschnelles Ausfertigen durch die Vertreterin des Bundespräsidenten, Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer Funktion als Bundesratspräsidentin, ausschließen müssen.
In formeller Hinsicht ist zu bedenken, dass es sich um eine Gesetzgebung im Hauruck-Verfahren handelt, in dem nur äußerst kurze Fristen zwischen der politischen Einigung innerhalb der Koalition, dem Versand des Gesetzes an die Bundestagsfraktionen und dem Bundestagsbeschluss lagen. In materieller Hinsicht drängt sich auf, dass die geplanten Amnestieregelungen für Drogendealer dazu führen werden, dass die deutsche Justiz faktisch lahmgelegt wird. Allein in Mecklenburg-Vorpommern werden Gerichte und Staatsanwaltschaften durch das Gesetz damit belastet, knapp 6.500 offene Vollstreckungsverfahren zu prüfen. Sollte dieses Abarbeiten stocken und Drogendealer nicht schnell genug aus der Haft entlassen werden, könnten sich Amtsträger sogar wegen Vollstreckung gegen Unschuldige nach § 345 StGB strafbar machen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der deutlich macht, dass dieses Gesetz den Kernbereich des Rechtsstaatsprinzips verletzt, indem er die Justiz arbeitsunfähig machen wird und Strafverfolger zu Tätern macht. Dieser evidente Verfassungsverstoß darf niemals Gesetz werden. Frau Schwesig muss jetzt den Rechtsstaat über die Parteiräson stellen und die Ausfertigung des Gesetzes verweigern.“