9 Punkte - Verbindlich für einen Politikwechsel

1. „MV-Digital“

Bessere Förderung der Digitalisierung für Unternehmen im Volumen von mindestens 20 Mio. Euro pro Jahr; Stärkung zentraler Anlaufstellen für Bürger und Unternehmen (One-Stop-Shop-Prinzip) einschließlich bürgerfreundlicher KI-Tools; Digitalisierung aller Antragsverfahren gegenüber Landesbehörden (ab 2028 für alle Unternehmen und ab 2029 für alle Antragsteller in Mecklenburg-Vorpommern). 

 

2. „MV-Energie“

Zahlung eines Pauschalbetrages von 30 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner pro Jahr als Ausgleich für zu hohe Stromkosten, basierend auf einer pauschalierten Berechnung unter Annahme eines Stromrabatts von 3 Cent/kWh (für eine vierköpfige Familie entspricht dies 120,00 Euro/Jahr), ggf. ergänzt um eine Förderung für das produzierende Gewerbe.

 

3. „MV-Baukindergeld“

Zahlung eines Zuschusses von 15.000 Euro je Kind beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums; weitere Zielstellungen: Senkung der Grunderwerbsteuer, zinsgünstige Kredite beim Hausbau und Immobilienerwerb.

 

4. „MV-Azubiprämie“

Zahlung einer Prämie von 3.000 Euro beim erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in Engpassberufen, wie z. B. im Handwerk, in Pflegeberufen, in der Landwirtschaft und Gastronomie.

 

5. „MV-Sicherheit“

Schaffung von 50 zusätzlichen Stellen bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie 50 zusätzlichen spezialisierten Stellen bei der Kriminalpolizei, insbesondere zur wirksamen Bekämpfung von Kinderpornographie und Cyberkriminalität; Verhinderung von Angsträumen, unter anderem durch eine Ausweitung der Videoüberwachung.

 

6. „MV-Gesundheit“

Schaffung von 100 zusätzlichen Medizinstudienplätzen und Anhebung der Landarztquote auf 10 Prozent; Erhalt aller Krankenhausstandorte; finanzielle Unterstützung der NÄPA-Ausbildung (Nichtärztliche Praxisassistentin) durch das Land, damit ausgebildete, berufserfahrene Medizinische Fachangestellte erweiterte medizinische Aufgaben übernehmen und so Hausärzte entlasten sowie die Versorgung in der Fläche sichern können.

 

7. „MV-Bildung“

Bei Sprachdefiziten wird eine verpflichtende Sprachförderung erfolgen, damit Kinder vor der Einschulung ausreichende Deutschkenntnisse erwerben („Erst deutsche Sprache – dann erste Klasse“), dafür wird es verpflichtende Sprachstandsfeststellungen für Kinder zwischen dem vierten und fünften Lebensjahr geben; zukünftig wird auch den Schulen ein Antragsrecht auf Zurückstellung von der Schulpflicht eingeräumt, dann verpflichtende Förderung in Kita oder Vorschulklassen. Wir sichern den Erhalt der Gymnasien und der Förderschulen.

 

8. „MV-Kinderschutz“

Landesweit verbindliche Regeln für ein Handyverbot an allen Schulen; Initiativen für Nutzung Sozialer Medien erst ab 16 Jahren (13-16 Jahre: nur mit Zustimmung der Eltern) und für Klarnamenpflicht in Sozialen Medien. 

9. „MV – Sprache“

Untersagung des Genderns und verbindliche Einhaltung der Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung in Schule und Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.