Medienberichten zufolge gibt es in einigen Rundfunkanstalten eine rege Debatte über eine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Hierzu erklärt der Generalsekretär der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters:
„Es fehlen die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Der Öffentlich Rechtliche Rundfunk hat viele Hausaufgaben zu erledigen. Bevor dies nicht geschehen ist, halte ich nichts von einer Debatte über höhere Beiträge.
Im Übrigen ist das gegenwärtige Finanzierungssystem nicht die beste aller möglichen Varianten. Die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) legt auf Vorschlag der Rundfunkanstalten den Beitrag fest. Die Länder können dem dann zwar in ihren Parlamenten die Zustimmung verweigern – Auswirkungen hat das aber nicht. So kann es nicht bleiben. Die Ampelregierung in Berlin wäre gut beraten, unter Einbeziehung der Opposition auf die Länder zuzugehen und ein grundständig reformiertes Finanzierungssystem zu erarbeiten, das in seiner Form von den Menschen akzeptiert wird.
Die CDU Deutschlands hat auf ihrem Parteitag in Hannover 7 Punkte zur Reform des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Die CDU Mecklenburg-Vorpommern teilt diese Punkte. Die Punkte lauten:
1. Konzentration auf den öffentlichen Auftrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen sich auf ihren öffentlichen Auftrag konzentrieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Beratung und Kultur sicherstellen. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
2. Ausgewogenheit der Berichterstattung
Öffentlich-rechtliche Sender sind zu einer ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet. Sie sollen das breite Meinungsspektrum der Bevölkerung abbilden. Zur Ausgewogenheit zählt auch eine klare Trennung zwischen Berichterstattung und Kommentar.
3. Aufsichts- und Kontrollorgane stärken
Die internen Kontrollsysteme müssen besser funktionieren und daher reformiert werden. Dabei ist für uns die Gewährleistung der Staatsferne oberstes Gebot. Die bisherige Zusammensetzung mit Vertretern definierter Interessengruppen braucht eine neue Balance sowie Ergänzung um externen Sachverstand mit Blick auf die Controlling- und Steuerungsfunktion der Gremien. Wir setzen uns dafür ein, dass auch Wirtschaftsprüfer sowie technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse stärker berücksichtigt werden. Auch setzen wir uns für eine stärkere Repräsentanz der Beitragszahler in den Aufsichtsgremien nach dem Vorbild der Sozialwahlen ein.
4. Finanzierung überprüfen – engere Kooperation, schlankere Strukturen
Die Beitragszahler könne eine engere Kooperation von ARD und ZDF verlangen, vor allem bei kostspieligen Sportübertragungen und Lizenzrechten. Zudem müssen teure Doppelstrukturen vermieden werden.
5. Angemessene Vergütung, mehr Transparenz
Vor dem Hintergrund der Finanzierung durch die Allgemeinheit steht das Vergütungsniveau bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einer besonderen Begründungspflicht. Es braucht ein neues Regelwerk mit strengen Veröffentlichungspflichten aller Gehälter und Nebeneinkünfte der Leitungsfunktionen und der Programmverantwortlichen. Dazu gehören die Festlegung eines Gehaltsdeckels und eine Beschränkung und auch Offenlegung von Nebentätigkeiten. Bei den Gehältern für Leitungsfunktionen sollte eine Orientierung eher an öffentlichen Einrichtungen vergleichbarer Größe als an Privatmedien erfolgen, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und sich am Markt behaupten müssen. Auch müssen die Zahlungsströme an die zahlreichen Produktionsgesellschaften offengelegt werden
6. Vorbildfunktion wahrnehmen
Die Journalisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben eine Vorbildfunktion. Das gilt auch für die Sprache. Bund und Länder haben dem Rat für deutsche Rechtschreibung die Aufgabe der behutsamen Fortentwicklung unserer Rechtschreibung übertragen. Gendersternchen und Ähnliches sind ausdrücklich nicht in dieses Regelwerk aufgenommen worden.
7. Fremdvergaben drosseln
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben faire Arbeitsverhältnisse und sichere Einkommen verdient. Die Praxis der ,festen Freien‘, an die nach Erreichen einer bestimmten Beschäftigungszeit keine Aufträge mehr vergeben werden, ist damit nicht vereinbar.
In der ersten Jahreshälfte 2023 wird eine Kommission der CDU Deutschlands präzise Vorschläge zu den Eckpunkten unterbreiten. Für die CDU Mecklenburg-Vorpommern nimmt Sebastian Ehlers, MdL, an der Kommission teil. Sebastian Ehlers ist Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes. Wir begreifen die Kommission auch als Unterstützung der Bundes- und Landesregierungen bei ihren eigenen Reformüberlegungen. Letztlich kann eine Reform des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks nur dann gelingen, wenn diese Reform auf breite politische Akzeptanz und damit auch auf breite Mehrheiten trifft.“