Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Kern der Grundgesetzänderung ist eine Finanzierung von Verteidigungsausgaben außerhalb den Regularien der Schuldenbremse sowie ein 500 Mrd. EURO Sondervermögen zur Verbesserung der Infrastruktur. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern:
„Ich hätte mir eine Diskussion über die Schuldenbremse sowie ein zusätzliches Sondervermögen als Endpunkt einer tiefgreifenden Staatsreform einschließlich der dringend notwendigen Entbürokratisierung und einer umfassenden Steuerreform gewünscht. Dass dieser Schritt jetzt vorgezogen wurde, hat etwas mit den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag zu tun – der radikale politische Rand von DIE LINKE und AfD verfügt dort über eine Sperrminorität und kann Grundgesetzänderungen verhindern. Zum anderen hat es etwas mit deutlich erhöhten Anstrengungen für unsere Verteidigungsfähigkeit zu tun. Das Sondervermögen darf jetzt nicht für konsumtive Ausgaben zweckentfremdet oder das weitere Aufblähen des Sozialstaates genutzt werden, sondern muss zu einem spürbaren Modernisierungsschub für die Infrastruktur führen. Zugleich erwarte ich als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen eindeutige, kurzfristig umsetzbare Handlungsempfehlungen für die Staatsmodernisierung und Entbürokratisierung. Das Sondervermögen ist eine große Chance – sie muss jetzt aber auch genutzt werden.
Jetzt kommt es auch darauf an, dass der dringend notwendige Politikwechsel auch in der Migrations-, in der Arbeits- und Sozialpolitik und in anderen Politikfeldern erfolgt. Vor allem muss das Ende der Politik gegen den ländlichen Raum eingeleitet werden.
Das Sondierungspapier hat hier sehr Gutes vorgelegt. Das muss sich konkret und stringent im Koalitionsvertragstext wiederfinden.
Dass Deutschland deutlich mehr für seine Verteidigungsfähigkeit tun muss, ist in der demokratischen Mitte des Parlaments unstrittig. Nur noch der radikale Rand aus DIE LINKE und AfD zeigt keinerlei Verantwortung und stemmt sich dagegen, dies wurde auch in der heutigen Debatte erneut deutlich. Es gilt: Wir müssen uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen. Groß sind die Herausforderungen, vor denen wir angesichts des russischen Angriffskrieges und der plötzlichen Hinwendung der USA zu Russland stehen.
Nach wie vor empfinde ich ein gewisses Unbehagen, dass die ,Klimaneutralität bis 2045‘ nunmehr im Grundgesetz steht. Abseits der zweifellos berechtigten juristischen Debatte bin ich nicht abschließend davon überzeugt, dass eine Formulierung der Klimaneutralität im Jahr 2045 im Grundgesetz praktisch folgenlos ist.
Unterm Strich war es heute ein guter Tag für Deutschland – der Weg für die kommende Bundesregierung ist frei!“